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Billige Kredite - Meist nur als Lockvogelangebot

Viele Banken werben bei den Verbraucherkrediten mit Zinsen die kaum jemand bekommen kann

Wer kennt sie nicht? Die sogenannten Lockvogelangebote bei Verbraucherkrediten! Da wird ein billiger Kredit Zinssatz versprochen, zu dem sich jeder halbwegs vernünftige Verbraucher selbst dann einen Kredit leisten würde, wenn er noch die entsprechende Liquidität auf seinem Konto vorhalten kann!
Denn man bekommt - so suggerierte die Werbung der Institute - das Geld ja fast geschenkt!

In der Realität fand man sich am Ende eines ausführlichen Beratungsgespräches dann aber plötzlich mit einem Zinssatz konfrontiert, der mit diesem Top-Angebot überhaupt nichts mehr zu tun hatte. Wer diese Entdeckung reklamierte, bekam man dann vorwurfsvoll die Hinweise auf mögliche Betragsbegrenzungen, Beleihungsausläufe, Blankoanteile und natürlich auf die individuelle Überprüfung der Bonität – das sogenannte Scoring oder Rating.
Der angebotene Zinssatz gehe schließlich nur von bester Bonität aus. Und schon fühlte man sich als Bittsteller bzw. Hungerlöhner und nicht mehr als interessierter Kunde.

Auch dem Gesetzgeber gingen diese unseriösen und irreführenden Angebote zu weit. Schnell wurde die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge ins Leben gerufen und ist seit dem 11.06.2010 europaweit gültig.
Was verändert sich durch die neue Richtlinie bei Verbraucherkrediten?


Kreditanbieter dürfen seitdem nur noch mit einem Zinssatz werben, der dann bei mindestens zwei Dritteln der Kreditverträge dieser Kundenwerbung auch tatsächlich zu Stande kommt. Auf diese Weise sollten Lockvogelangebote vermieden werden. Auch die Bestandteile eines Werbeangebotes sind wesentlich deutlicher beschrieben worden.
- Und ist dadurchjetzt alles im Lot?
- Hat sich die Vergleichbarkeit und Transparenz seitdem verbessert?
- Gibt es nun keine Lockvogelangebote mehr?

Die Antwort liegt - wie so oft - zwischen einem Ja und einem Nein.
Richtig ist, dass klare Angebote mit einem zwei Drittel-Beispiel nun nachhaltiger verglichen werden können. Um aus dieser Vergleichbarkeit herauszukommen, bedienen sich die Kreditanbieter nach wie vor findiger Methoden. So wird beispielsweise mit einem bestimmten Produktnamen geworben. Höhere Zinssätze werden dann damit verargumentiert, dass man nicht alle Bedingungen für das spezielle Produkt erfüllen würde und daher in ein anderes Produkt wechseln müsste. Natürlich mit einem teureren Zinssatz - versteht sich! Ob es sich dabei schon um einen Umgehungstatbestand handelt?

Das möge die Rechtssprechungnoch klären!
Ebenfalls beliebt, insbesondere im Online-Vergleich, ist die Veröffentlichung einer Bandbreite. Für einen bestimmten Kreditbetrag bekommt man, je nach Bonitätseinstufung, einen Zinssatz zwischen x Prozent und y Prozent. Auch diese Praxis hilft dem Verbraucher überhaupt nicht weiter. Und wenn man eben nicht mit Lockzinssätzen werben darf, dann spiele man eben mit der unerschöpflichen Vielfalt des deutschen Sprachschatzes. Die Superlative der Werbeplakate überschlägt sich - günstig, günstiger, ultragünstig!

Wie wir aus einschlägigen Erfahrungen wissen:
Den besten Zinssatz bekommt immer der, der schon genug Geld hat! (letztes Vorbild war ja unser Bundespräsident)
Wer kein Geld hat, muss für einen Kredit die teuersten Zinsen zahlen. Diese Logik konnte auch eine - wenn auch gut gemeinte - Verbraucherkreditrichtlinie leider nicht außer Kraft setzen.